Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SENSORIO® medical products GmbH
I. Geltung:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen sensorio medical products GmbH und unternehmerischen Kunden (b2b). Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss:
Ein Vertragsangebot kann schriftlich oder mündlich erfolgen und bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
III. Preis: Alle von uns genannten Preise sind, so ferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gilt ausschließlich bei einem schriftlich getroffenen und in Kraft gesetzten Abbuchungsauftrag. Bei Rückbuchungen von eingezogenen Beträgen werden die uns daraus entstehenden Kosten, Bank-Gebühren und das zuvor gestattete Skonto dem Kunden verrechnet.
V. Vertragsrücktritt:
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern
er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben
wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von
15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden für entstandene Aufwendungen, Arbeitsleistungen und Beschaffungskosten voll zu bezahlen.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen:
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart
in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr
des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist:
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen:
Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich verbindlich vereinbart sind. Eine schriftlich verbindliche Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Rahmen, wenn deren Einhaltung durch höhere Gewalt, Streiks oder von sensorio medical products GmbH nicht zu vertretende Umstände verhindert wird. Falls wir mit unseren Lieferungen in Verzug geraten, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
XI. Schadenersatz:
sensorio medical products GmbH ist nicht zum Abschluss von Versicherungen gegen Schäden jeglicher Art verpflichtet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
XII. Produkthaftung:
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat sensorio medical products GmbH nach ihrer Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Ersetzte Teile gehen in ihr Eigentum über. Warenrücksendungen bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung von sensorio medical products GmbH.
Offensichtliche Mängel müssen an sensorio medical products GmbH schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die rechtzeitige Mängelrüge.
Ein kurzes Haltbarkeitsdatum stellt keinen Mangel für einen Gewährleistungsanspruch dar. Handelsware für den Weiterverkauf liefern wir mit einer Mindesthaltbarkeitsdauer von 6 Monaten, Ware für Kabinenbehandlungen mit einer Haltbarkeitsdauer von 3 Monaten. Fallen Produkte unterhalb diese Haltbarkeitsfristen, werden sie gekennzeichnet und mit einem Sonderrabatt abgegeben.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Warenrücksendungen bedürfen einer zuvor schriftlichen Vereinbarung mit sensorio medical products GmbH. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren Österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Abbildungen, Zeichnungen, Arbeitsunterlagen, Fotos, Präsentationen, Skizzen, Plänen, Kalkulationen, Muster, Katalogen und sonstigen vergleichbaren Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum. sensorio medical products GmbH behält sich sämtliche eigentums,. Urheber- und erfindungsrechte vor, der Kunde erhält keine
wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Jegliche Verwendung der sensorio Unterlagen und Bilder und Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von sensorio medical products GmbH.